Barrierefreies Webdesign vom professionellen Webdesigner
Webdesign - barrierefrei
Von barrierefreies Webdesign bzw. Zugänglichkeit eines Webauftritts spricht man, wenn die Websites und Inhalte von allen gut erreicht und verstanden werden können. Es ist aber erst die ungehinderte Nutzbarkeit, möglichst ohne Einschränkungen in der Bedienung, die beim Webdesign die Barrierefreiheit von der reinen Zugänglichkeit unterscheidet.
Barrierefreies Webdesign aus dem Landkreis Cloppenburg
Fragen Sie uns, welche Webdesign-Möglichkeiten wir Ihnen bieten, Ihre Website zugänglicher zugestalten.!
Barrierefreies Webdesign mit HTML 5 und CSS 3
Barrierefreiheit muss die Gestaltungsmöglichkeiten für eine Webseite nicht einschränken. Im Gegenteil - ein barrierefreier Internetauftritt kann mit einem Wiedererkennungseffekt sehr gut in Einklang gebracht werden, wenn man die richtige Technik benutzt. So sollte z. Bsp. je nach Anforderung beim Webdesign auf Flash verzichtet werden, oder Flash nur begrenzt eingesetzt werden. Auch wenn es inzwischen auch für Flash barrierefreie Konzepte gibt, ist hier nach heutigem Stand "HTML 5" und "CSS 3" die erste Wahl um Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Ihre Homepage optimal umzusetzen.
Beim barrierefeiem Webdesign geht es nicht nur um die reine Zugänglichkeit einer Website, sondern es sollte auch dafür gesorgt werden, dass die Inhalte ohne Umwege möglichst gut erreichbar sind, denn erst dann wird Ihre Homepage wirklich barrierefrei.
Wir, als professionelle Webdesign- und Internetagentur gehen individuell auf die Wünsche unserer Kunden ein, und suchen nach den besten Möglichkeiten barrierefreies Websites nach Ihren Vorstellungen zu realisieren.
Von der Konzeption Ihrer Homepage über die technische Umsetzung bis hin zur konkreten Anwendung verstehen wir uns als begleitende Berater und sind auch nach Abschluss der Arbeiten gern für Sie da.
Webdesign für Kommunen & öffentliche Einrichtungen
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Internetauftritt barrierefrei und behindertengerecht zu realisieren. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) als Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002 dient uns dabei als Ausgangspunkt, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.